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Wie bayerische Ausländerbehörden Menschen zerstören

Das Martyrium des Cliff Oase im “Lager” Neuburg a.d.Donau

Gibt es bei bayerischer Regierung und Behörden Rassismus? Werden bei uns gegenüber Asylbewerbern elementarste Grundregeln des Anstandes und der Menschlichkeit missachtet? Bei solchen Fragen muss ich an die Flüchtlinge in der “Sammelunterkunft für Asylbewerber” in Neuburg a. d. Donau denken. Einige dieser Asylbewerber sind bereits seit über 15 Jahren gezwungen, ohne Arbeitserlaubnis und ohne jedes Bargeld vor sich hinzuvegetieren. Ohnmächtig müssen sie zu sehen, wie sie physisch und psychisch kaputtgehen.

DSCN1184 (1024x768)Regelmäßig einmal im Monat bringt unser Verein “Freundschaft mit Valjevo e.V” Lebensmittel für Kleinkinder in das “Sammellager für Asylbewerber” nach Neuburg. Dazu organisieren wir mit ihnen Ausflüge. Bei einem solchen Besuch in Neuburg habe ich vor 4 Jahren Cliff Oase kennengelernt. Die “Sammelunterkunft für Asylbewerber” ist nur wenige Hundert Meter vom Stadtzentrum entfernt. Die rund 450 Asylbewerber, unter ihnen 60 Kinder, sind auf dem Gelände einer ehemaligen Kaserne in nur 5 Gebäuden untergebracht. Sie leben in äußerst beengten Verhältnissen: ein einziges Zimmer muss jeweils einer ganzen Familie mit ihren Kindern oder 2-4 Einzelpersonen als “Wohnung” genügen. Die hygienischen Verhältnisse sind bedrückend: Dutzende von Menschen haben sich Dusche und Toiletten gemeinsam zu teilen. Eine Privatsphäre, wohin sie sich zurückziehen könnten, gibt es für keinen der Bewohner. Auf dem gesamten Areal, dem “Lager”, wie es die Asylbewerber bezeichnen, gibt es keinen einzigen Gemeinschaftsraum, wo man sich treffen und austauschen könnte. Die Isolierung der Einzelnen ist gewollt. Sie macht die Flüchtlinge wehrlos. Die Ausgrenzung, die Machtlosigkeit gegenüber den Behörden, die Perspektivlosigkeit und die Angst vor Abschiebung, das alles schafft Aggressionen, die sich immer wieder unter den Flüchtlingen entladen. Cliff ist einer der Bewohner dieses “Lagers”. Er ist heute 30 Jahre alt. Sein Heimatdorf lag im Distrikt Gulu in Uganda, im Grenzgebiet zum Sudan.

Cliff Oase

Cliff Oase

Cliff gehört zur Volksgruppe der Acholi. 2003 kam er nach Deutschland und hat wie die meisten Asylbewerber in Folge der äußerst restriktiven Asylgesetzgebung keine Anerkennung erhalten. Zwar forciert die Bundesregierung weltweit immer stärker Waffenexporte und militärische Interventionen. Für die Folgen dieser Politik, die wachsende Zahl an Flüchtlingen aus Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten, will sie jedoch nicht aufkommen. Asylbewerber sollen möglichst schnell und ohne Aufsehen wieder abgeschoben werden. Das “Lager” mit seiner düsteren und bedrückenden Atmosphäre macht den Asylbewerbern deutlich, dass sie nicht willkommen sind, nicht dazu gehören und hier keine Perspektive haben.

DSCN1190 (1024x768)Seit 10 Jahren muss sich Cliff mit einem weiteren Kollegen ein 14 qm großes Zimmer im Gebäude “Block B” der “Unterkunft” teilen. Die bayerische Regierung spricht gerne von Integration, um die sich unsere ausländischen Mitbürger bemühen müssten. Cliff hat wie die meisten Flüchtlinge im “Lager” bis heute keinen Deutschkurs erhalten. Das spart der bayerischen Regierung Geld und verhindert, dass die Asylbewerber selbst ihre wenigen Rechte wahrnehmen können. Cliff verständigt sich auf Englisch. Die Sprache hat er beim Zusammenleben mit den anderen afrikanischen Asylbewerbern gelernt. In seinem Ausweis mit dem Aufdruck “Geduldeter” ist klar und unmissverständlich für jedermann zu lesen, dass er in der “Sammelunterkunft” zu wohnen hat und ihm “Erwerbstätigkeit nicht gestattet” ist. Cliff darf nicht arbeiten, um sich seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Als Verpflegung erhält er seit Jahren ausschließlich die immer gleichen Essenspakete. Von den Flüchtlingen werden sie als entmündigend und zutiefst demütigend empfunden. Sie sind verhasst. Im “Lager Neuburg” werden die Essenspakete jeden Dienstag und Donnerstag zwischen 7 Uhr 30 und 9 Uhr 30 ausgegeben. Wer zu spät kommt oder den Termin versäumt, für den kennen die Zuständigen kein Pardon: Der bekommt eben nichts. Für Cliff und die Betroffenen bedeutet das, ein paar Tage zu hungern oder bei Freunden um Essen zu betteln. Wer von den Asylbewerbern in dieser Situation vor einem Schaufenster mit verlockenden Waren in der Innenstadt Neuburgs “durchdreht” und sich aus Laden etwas mitnimmt, landet sehr schnell für mehrere Monate im Knast. Zwar wurde aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli 2012 das monatliche Taschengeld für Asylbewerber von bisher menschenverachtenden 40 EUR 90 auf 137 EUR erhöht. Der Barbetrag soll Asylbewerbern ein Mindestmaß an Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Auch sie sollen wie jeder andere Mensch wenigstens gelegentlich auf einen Kaffee, zu einer Sportveranstaltung, ins Kino gehen, sich etwas Eigenes kaufen können. Das bayerische Landessozialgericht hat mit seinem Beschluss vom 24. Januar 2013 klargestellt, dass dieses Taschengeld nicht zu Sanktionszwecken gekürzt werden darf. Aber sind Afrikaner Menschen? Cliff jedenfalls – und er ist bei weitem nicht der einzige Fall im “Lager” Neuburg – verweigert das zuständige Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen bereits seit vielen Jahren jedes Bargeld. Kann man sich vorstellen, welche Ausgrenzung, welche Demütigung es bedeutet, sich niemals eigenes Essen, niemals eigene Kleidung kaufen, niemals in ein Lokal gehen zu können? Mittlerweile hat die dortige Sozialhilfeverwaltung zynisch entschieden, Cliff neben den obligatorischen 16 EUR 11 für Gesundheits- und Körperpflegeartikel (Seife, Shampoo, Zahnbürste und Zahncreme werden im Lager nicht gestellt) zumindest 5 EUR 91 (fünf EUR 91!) monatlich als Taschengeld zu gewähren.

DSCN1187 (1024x768)Die Regierung von Oberbayern und das Neuburger Landratsamt „rechtfertigen“ die Streichung des Taschengeldes, mit der Behauptung, Cliff, würde nicht genügend bei der Beschaffung seiner Identitätspapiere mitwirken. Er war in der ugandischen Botschaft. Ein Nachweis seiner Identität ist Cliff jedoch nicht möglich. Er hat keine Familienangehörigen und Bekannten mehr in Uganda. Sein Heimatdistrikt Gulu war ab Mitte der 80er Jahre für mehr als zwei Jahrzehnte Schauplatz eines äußerst blutigen Bürgerkrieges zwischen den Truppen der Zentralregierung und Rebellen im Norden des Landes. Auf beiden Seiten wurden Zehntausende Heranwachsende als Kindersoldaten zwangsrekrutiert. Um den Widerstand der Rebellen zu brechen, errichtete der ugandische Machthaber Museveni Konzentrationslager, in die nahezu die gesamte Bevölkerung der Acholi und Langi, nach UN Angaben zwischen 1, 4 und 1,8 Millionen Menschen, deportiert wurde. Tausende starben, bevor diese Lager 2009 endgültig aufgelöst wurden. Bis heute besteht die Bevölkerung von Gulu deshalb zum großen Teil aus Binnenflüchtlingen.

Cliff ist schwer traumatisiert: Er wuchs als einziges Kind bei seiner Mutter auf. Seinen Vater hat er nie kennen gelernt. Mit 14 Jahren wurde Cliff zusammen mit 20 Jungen und Mädchen seines Dorfes von Rebellen entführt. Sie bildeten ihn an Waffen aus, zwangen ihn, bei Kämpfen, Plünderungen und Morden mitzumachen. Nach schrecklichen 4 Jahren als Kindsoldat, gelang ihm die Flucht in sein Heimatdorf. Dort fanden ihn die Rebellen. Sie misshandelten ihn, töteten vor seinen Augen seine Mutter und brannten ihr Haus nieder. Cliff konnte entkommen. Es folgten lange Monaten auf der Flucht, in denen er sich von Abfällen auf Müllplätzen und von Erbetteltem ernährte. Ein Geschäftsmann nahm sich seiner an, brachte ihn 2003 nach Deutschland und setzte in ab. Ein neuer Abschnitt seines Martyriums begann.

Cliff muss heute ständig Antidepressiva zu sich nehmen. Er klagt über Kopfschmerzen, extreme Schlafstörungen und Alpträume. “Exilio e.V” in Lindau hat im Dezember 2012 ein psychologischen Fachgutachten erstellt. Die Diagnose: Eine „sehr schwere posttraumatische Belastungsstörung“ (PTBS) und „depressive Symptomatik in Form von Stimmungseinbrüchen, Antriebsminderung und sozialen Rückzug“ . Cliff hat trotz seiner Vorgeschichte seit seiner Ankunft in den 10 Jahren in Deutschland weder eine ambulante noch eine stationäre psychiatrische Behandlung erhalten. Die Danuvius Klinik in Neuburg, Fachklinik für Psychische Erkrankungen, hat dem Neuburger Landratsamt im Februar 2013 ein ärztliches Attest vorgelegt und zur Aufarbeitung seiner traumatischen Erlebnisse eine Traumtherapie für Cliff bei „Exilio“ ausdrücklich befürwortet. Völlig unbeeindruckt hat das Landratsamt Neuburg die Kostenübernahme für die beantragte Psychotherapie mit Brief vom 25.3.2013 an Cliff abgelehnt. Er hatte sich Hoffnungen gemacht. Unter Bezugnahme auf $4 AsylbLG, der die medizinische Versorgung für Asylbewerber regelt, heißt es wörtlich in dem Schreiben: “Es besteht kein Anspruch auf eine optimale und bestmögliche Versorgung. Der Leistungsumfang erstreckt sich lediglich auf die im Einzelfall unbedingt notwendigen Maßnahmen. Eine akute Erkrankung bzw. ein akuter Schmerzzustand liegen in ihrem Fall nicht vor.”

Obwohl sie wissen müssen, dass Cliff im Norden Ugandas die für ihn erforderliche ärztliche Versorgung nicht erhalten kann und ohne jede Lebensperspektive wäre, treiben oberbayerische Regierung und das Neuburger Landratsamt die Abschiebung von Cliff voran. Mit Schreiben vom 5. April 2013 verlangt das Landratsamt von ihm, sich schnellstens bei der Botschaft von Uganda die Papiere zu besorgen, die für seine Abschiebung benötigt werden. Cliffs Gesundheitszustand hat sich in den letzten Monaten rapide verschlechtert. Er könnte Kosten verursachen, noch schlimmer, sein Fall – nicht der einzige dieser Art in Neuburg – könnte in der breiten Öffentlichkeit bekannt werden. Was zählen dagegen Menschlichkeit und Menschenrechte?

Bernd Duschner

PS: Zur finanziellen Unterstützung seiner Arbeit für Asylbewerber in der “Sammelunterkunft Neuburg” bittet der Verein “Freundschaft mit Valjevo e.V.” um Spenden auf sein Konto 8011991 bei der Sparkasse Pfaffenhofen, BLZ 72151650, Stichwort “Cliff Oase”.

Kontaktaufnahme: 0171-3374658 Bernd Duschner.

“Freundschaft mit Valjevo” unterstützt die Asylbewerber in der Sammelunterkunft Neuburg bei der Durchsetzung ihrer Rechte

Zwei Themen beherrschen derzeit die Gespräche unter den fast 500 Asylbewerbern der Sammelunterkunft in Neuburg:

  • Zwei mittlerweile auszugsberechtigte afghanische und eine Roma-Familie aus Bulgarien sollen nach dem Willen der Regierung von Oberbayern ihre Zimmer in der Sammelunterkunft räumen. Andernfalls wurde ihnen angedroht, werden sie mit Hilfe der örtlichen Polizei bereits in den nächsten Tagen in die Obdachlosenunterkunft gebracht. Alle betroffenen drei Familien haben schulpflichtige Kinder. Sie bemühen sich seit Monaten intensiv, eine Wohnung zu finden. Aufgrund der schwierigen Wohnungssituation in Neuburg und der behördlichen Vorgabe, eine Wohnung in diesem Landkreis zu nehmen, bisher leider ohne Erfolg.
  • Mehreren Dutzend Asylbewerbern wird der ihnen laut Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 18.07.12 als Übergangslösung zustehende Barbetrag von 134 EUR komplett verweigert, Sozialgerichte: Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG sind verfassungswidrig!. Dieser soll ihnen ein Mindestmaß an Teilnahme am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ermöglichen. Einige der Betroffenen erhalten bereits über viele Jahre hinweg überhaupt kein Taschengeld. Sie sind von den physischen und psychischen Folgen dieses Totalausschlusses aus dem gesellschaftlichen Lebens schwer gezeichnet. Betroffen sind in erster Linie Schwarzafrikaner. “Gerechtfertigt” wird diese Komplettstreichung in den Bescheiden der Ausländerbehörde des Landkreises mit der Behauptung, die Betroffenen würden nicht ausreichend bei ihrer Identitätsbestimmung (Beibringen eines Passes) mitwirken. Die Beschaffung der geforderten Unterlagen ist jedoch für viele Asylbewerber aufgrund der Situation in ihren Heimatländern (Krieg bzw.bürgerkriegsähnliche Zustände) objektiv kaum möglich. Das Sozialgericht Altenburg hat in seiner Entscheidung vom 11. Oktober 2012 bereits festgestellt, dass die vom Bundesverfassungsgericht verbindlich festgelegte menschenwürdige Existenzminimum unantastbar ist. Jedwede Kürzung des aufgrund dieses Grundrechtes bestimmten Leistungsanspruches ist verfassungswidrig. Übereinstimmend stellte deshalb auch das Sozialgericht Düsseldorf fest: “Das Unterschreiten des Existenzminimums kann auch nicht mit der Argumentations gerechtfertigt werden, der Hilfeempfänger habe es in der Hand, durch die Erfüllung ausländerrechtlicher Mitwirkungspflichten wieder in den Genuss ausreichender Leistungen zu kommen. Im Hinblick auf die Unantastbarkeit der Würde des Menschen darf ihre Beeinträchtigung nämlich nicht als Druckmittel eingesetzt werden.”

Wir haben die Öffentlichkeit in Neuburg informiert und fordern gemeinsam mit den betroffenen Asylbewerbern:

  • Mehr Zeit und Unterstützung für oben genannten afghanische und bulgarische Familien, damit sie eine für sie bezahlbare Wohnung finden können. Die behördliche Einschränkung ihrer Wohnungssuche auf den Landkreis Neuburg muss aufgehoben werden. In der Sammelunterkunft ist eine Fachkraft zu beschäftigten, die auszugsberechtigten Personen bei der Wohnungssuche hilft. Gleichzeitig ist der Bau preisgünstiger Sozialwohnungen in Bayern umgehend deutlich zu verstärken;
  • + Entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes sind allen Asylbewerbern der Sammelunterkunft ohne jede Ausnahme die ihnen zustehenden Barbeträge auszuzahlen. Ihnen muss endlich das durch unsere Verfassung garantierte Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ermöglicht werden.

Lesen Sie dazu nachfolgende Artikel im “Donaukurier”, “Augsburger Allgemeine” und “INTV”:

“Freundschaft mit Valjevo” feiert mit Asylbewerberfamilien

Kleidung, Spielsachen und ein Zauberer für die Kinder

Feier mit AsylbewerberfamilienRund 500 Flüchtlinge sind in der Sammelunterkunft für Asylbewerber in der Donauwörther Strasse in Neuburg untergebracht. Unter ihnen befinden sich auch 60 Kinder. Für diese Kinder und ihre Eltern unser Verein “Freundschaft mit Valjevo” am Sonntag, 18. November 2012, wieder ein kleines Fest im Gemeindezentrum der dortigen evangelischen Christuskirche organisiert.

Seit ein paar Jahren bringen Mitglieder unseres Pfaffenhofener Vereins, der sich für Völkerverständigung einsetzt und Kriege entschieden ablehnt, einmal im Monat Lebensmittel für die Kinder in die Sammelunterkunft. Dadurch sind viele Kontakte entstanden. So war es kein Wunder, dass am letzten Sonntagnachmittag alle eingeladenen Familien, weit mehr als 100 Menschen zu unserem Fest in das evangelische Gemeindezentrum kamen. Dort gab es für sie Kaffee, Kuchen, frisches Obst und viele begehrte Geschenke. Gerade rechtzeitig zum Beginn der kalten Jahreszeit konnten wir größere Mengen neuer Kleidung, Jacken, Hemden, Wollmützen, Socken, Schlafanzügen, Kinderschuhe an die Familien der Asylbewerber ausgegeben. Sie waren von Firmen gespendet worden. Für die Kinder gab es dazu noch Schul- und Spielsachen und als besonderen Höhepunkt eine Vorstellung des Zauberers Fabien Rebouh. Rebouh zog die Kinder in seinen Bann: Ungläubig und fasziniert staunten sie, wenn ihnen mit einem einfachen Abrakadabra die Zaubereien gelangen, an denen der Zauberer selbst gescheitert war.

Das Fest bot eine gute Gelegenheit mit den Asylbewerbern, ins Gespräch zu kommen. Fast alle stammen sie aus Ländern wie Afghanistan, Irak, Syrien, Somalia oder dem Kongo, die als Folge von Krieg und Bürgerkrieg weitgehend zerstört sind. Sie haben den Wunsch, für sich und ihre Kinder bei uns eine neue Existenz aufzubauen und sind stark an Kontakten mit Deutschen interessiert. Das Leben in den äußerst beengten Räumlichkeiten der Sammelunterkunft, 1-Zimmer “Wohnungen” für ganze Familien, Räume mit 14 qm für alleinerziehende Mütter, in denen sie oft Jahre verbringen müssen, problematische hygienische Verhältnisse, ist für sie bedrückend. Es ist schwer für die Kinder, unter diesen Bedingungen zu lernen. Viele von ihnen verschweigen ihren Schulkameraden, dass sie “im Lager” aufwachsen, haben Angst, dass dies bekannt werden könnte. Auch wer nach Jahren des Wartens endlich berechtigt ist, auszuziehen, hat wenig Möglichkeiten, eine für ihn bezahlbare Wohnung zu finden, ganz zu schweigen von den Vorurteilen, die es auch bei uns gibt. Soll ihre Integration gelingen, ihre Kinder eine Chance in unserer Gesellschaft erhalten, darf diese Aufgabe nicht nur den wenigen sehr engagierten Sozialarbeitern der Caritas und Diakonie in der Sammelunterkunft in Neuburg überlassen bleiben. Wir alle, Landkreis, Stadt, Vereine und Bürger sind gefordert, unseren Beitrag zu leisten.

BOMBEN JA – ASYL FÜR FLÜCHTLINGE NEIN?

Kriege und Bürgerkriege zwingen Millionen Menschen, ihre Heimat zu verlassen.  Nicht umsonst stehen Afghanistan und Irak auch bei uns an der Spitze der Herkunftsländer der Flüchtlinge.  Auch im Landkreis Pfaffenhofen sind einige Dutzend Asylbewerber untergebracht.

Asylbewerber bitten dringend um Fahrräder
Michael Sack sprach über Situation der Flüchtlinge in Bayern

Asylbewerber aus Schweitenkirchen mit Mitgliedern des Vereins “Freundschaft
mit Valjevo” bei einem gemeinsamen Ausflug am 7. Juni 2012 im Wildpark Poing.

Über die Situation von Flüchtlingen in Bayern sprach am Freitag, den 15. Juni 2012 der Münchener Anwalt Michael Sack im Hofbergsaal bei den „Freunden von Valjevo“. Michael Sack ist seit 1980 als Rechtsanwalt tätig. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Flüchtlings- und Ausländerrecht, Staatsangehörigenrecht und Strafrecht. An der Veranstaltung und regen Diskussion nahmen auch mehrere Asylbewerber und die 2. Bürgermeisterin von Schweitenkirchen Gaby Kaindl teil.
Hunderttausende Deutsche, erinnerte Michael Sack, haben den Terror des NS Regimes nur überlebt, weil sie im Ausland Aufnahme und Schutz vor Verfolgung gefunden haben. Deshalb sei das Recht auf Asyl für politisch Verfolgte ins Grundgesetz aufgenommen worden. Allerdings habe die rot-grüne Koalition 1993 dieses Grundrecht drastisch eingeschränkt: nur wer heute nicht über einen Staat der Europäischen Gemeinschaft oder einen anderen sicheren Drittstaat nach Deutschland einreist, kann sich noch auf dieses Grundrecht berufen. Genfer Konvention und Europäischer Menschenrechtskonvention verpflichteten jedoch die Bundesrepublik, Schutzanträge aller Flüchtlinge zu prüfen und ihnen bei positiver Feststellung Abschiebeschutz zu gewähren. Als Folge von Kriegen, Hungernöten und Naturkatastrophen müssten Millionen Menschen aus ihrer Heimat fliehen. Nur ein sehr kleiner Teil, meist junge Menschen mit guter Ausbildung aus mittelständischen Familien, erreichten Europa. So wurden 2011 in Deutschland nur knapp 46.000 Asylanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt. Die meisten Flüchtlinge kamen aus Afghanistan und dem Irak. Die Anerkennungsquote lag bei 16,4 %, weitere 5,4% erhielten Abschiebeschutz. Wegen fehlender Papiere oder der Sicherheitslage in ihren Heimatländern könnten viele der Abgelehnten nicht abgeschoben werden und lebten oft jahrelang mit dem Status einer Duldung in Deutschland. Scharf kritisierte Michael Sack das Asylbewerberleistungsgesetz. Es beschränkt die Leistungen für die derzeit bei uns lebenden 120.000 Asylbewerber und Geduldeten auf ca. 60% der Regelsätzen des ALG II. Sie werden den Betroffenen, von denen 50% bereits über 6 Jahre in Deutschland sind, überwiegend nur in Form von entmündigenden Lebensmittelpaketen und Gutscheinen gewährt. Als Bargeld erhalten sie nur 40 EUR 90 pro Monat, für ein Kind 20 EUR 50. Das Asylbewerberleistungsgesetz beschränkt zudem ihre Krankenbehandlung auf akute und schmerzhafte Krankheiten. In der Diskussion lobten die anwesenden Asylbewerber die herzliche Aufnahme durch die Schweitenkirchener Bevölkerung. Dankbar sind sie für die Deutschstunden, die der Landkreis ihnen ermöglicht. Ihre größte Bitte sind jetzt Fahrräder, um von ihrer Unterbringung in Schweitenkirchen die Kreisstadt erreichen zu können und Möglichkeiten, in Sportvereinen mitzumachen. Der Verein “Freundschaft mit Valjevo” hat sich zudem an Stadt und Landkreis Pfaffenhofen gewandt, den Flüchtlingen Freikarten für das Pfaffenhofener Freibad zur Verfügung zu stellen.

BOMBEN JA – ASYL FÜR FLÜCHTLINGE NEIN?

Kriege und Bürgerkriege zwingen Millionen Menschen, ihre Heimat zu verlassen.  Nicht umsonst stehen Afghanistan und Irak auch bei uns an der Spitze der Herkunftsländer der Flüchtlinge.  Auch im Landkreis Pfaffenhofen sind einige Dutzend Asylbewerber untergebracht.

Referent: Rechtsanwalt Herr Michael Sack

Nach den Mühen und Gefahren ihrer Flucht hoffen sie, bei uns auf Aufnahme und die Möglichkeit, sich in Frieden und ohne Diskriminierung eine neue Existenz aufbauen zu können. Wie sieht die Wirklichkeit aus? Welche Politik betreibt die Bundesregierung gegenüber Flüchtlingen? Welche Chancen haben sie, anerkannt zu werden? Wie ist das mit Arbeitsverbot, Residenzpflicht, Zwangsunterbringung in Sammelunterkünften, Versorgung mit Sachleistungen? Welche Einschränkungen gibt es bei ihrer medizinischen Versorgung? Was können wir für die Flüchtlinge tun?

Diesen Fragen wollen wir nachgehen und laden ein zu unserer nächsten Veranstaltung:

ASYLBEWERBER IN BAYERN – FLUCHTGRÜNDE
LEBENSBEDINGUNGEN, ASYLVERFAHREN, ABSCHIEBUNG, SOLIDARITÄT
REFERENT: RECHTSANWALT MICHAEL SACK, MÜNCHEN
FREITAG, 15. JUNI, 19UHR 30 HOFBERGSAAL, Hofberg 7, Pfaffenhofen

Michael Sack ist seit 1980 als Rechtsanwalt tätig. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Flüchtlings- und Ausländerrecht, Staatsangehörigenrecht und Strafrecht. Er arbeitet eng mit dem Münchener Flüchtlingsrat, dem Bayerischen Flüchtlingsrat, Amnesty International und Refugio zusammen. Seit 1985 ist Michael Sack zudem ehrenamtlich in der Rechtsberatung der “Rechtshilfe für Ausländerinnen und Ausländer e.V.” tätig.